Überprüfen Sie, ob sich Ihre Liegenschaft im Perimeter befindet
Schutzkonzept Süd
Das Schutzkonzept Süd soll Menschen, welche von morgendlichen Südanflügen betroffen sind, vor Aufwachreaktionen schützen.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich Anspruch auf Massnahmen?
Damit Massnahmen im Rahmen des Schutzkonzepts Süd an einer Liegenschaft umgesetzt werden können, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
Die Liegenschaft liegt im Perimeter des Schutzkonzepts Süd.
Das Baugesuch für die Liegenschaft wurde vor dem 23. Dezember 2010 eingereicht (siehe Erläuterungen unter «Stichtag»).
Die Liegenschaft verfügt über Schlafräume (siehe Erläuterungen unter «Schlafraum»), d.h. es handelt sich um ein Wohnhaus oder um eine Liegenschaft mit Wohnanteil (z.B. Abwartswohnung o.ä.).
In der Liegenschaft wurden weder durch das Schutzkonzept Süd (Phase 1) noch durch das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismen eingebaut.
Stichtag:
Schlafräume, für die vor Bekanntwerden des Bundesgerichtsentscheides in dieser Sache (BGE 1C_58/2010), d.h. vor dem 23. Dezember 2010 ein Baugesuch eingereicht wurde, können von den angebotenen Massnahmen profitieren.
Schlafraum:
Als Schlafraum gilt ein Raum, der üblicherweise als Schlafraum genutzt wird und für diesen Zweck bewilligt wurde. Darüber hinaus ist ein Schlafraum abschliessbar und bietet genügend Platz für eine geeignete Möblierung.
Wann komme ich dran?
Das hängt von Ihrem Wohnort ab. Flughafennahe Gemeinden im Perimeter haben Vorrang vor weiter entfernten Gemeinden. Damit beginnen die Arbeiten im Schutzkonzept Süd (Phase 2) im Raum Opfikon/Wallisellen sowie Zürich Nord/Schwamendingen und werden in Richtung Dübendorf/Pfannenstiel fortgesetzt. Die südliche Perimetergrenze verläuft etwa auf der Höhe «Forch».
Wer bezahlt das Ganze?
Mit Ausnahme von Massnahmen, die über den angebotenen Standard hinausgehen, werden sämtliche Kosten durch die Flughafen Zürich AG übernommen.