Einwilligung und Support

Wir nehmen alle Arbeiten in einem engen Dialog mit den Hauseigentümern oder mit den von ihnen bezeichneten Bevollmächtigten in Angriff und unterstützen Sie in jeder Phase des Projekts.

Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismus

Mit unserem Schreiben haben wir Sie darüber informiert, dass Ihre Liegenschaft Anspruch auf Schalldämmlüfter oder einen Fensterschliessmechanismus hat. Anstelle des mit dem Schreiben gesendeten Antworttalons können Sie uns Ihr Einverständnis und die Wahl des Gerätes auch mit diesem Formular übermitteln. Dazu benötigen Sie den Berechtigungs-Code, welchen Sie bitte dem Ihnen zugestellten Brief entnehmen.

Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismus

Angaben zum Objekt

Angaben zum Eigentümer

Angaben zur Vertretung

Separate Vertretung

Angaben zu Massnahmen

Angaben zu Massnahmen

Fragen und Antworten

Das Schutzkonzept Süd soll die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen schützen. Das Schutzkonzept Süd ist nicht zu verwechseln mit dem Schallschutzprogramm Flughafen Zürich, welches vor übermässigem Fluglärm gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes schützt.

Das hängt von Ihrem Wohnort ab. Flughafennahe Gemeinden im Perimeter haben Vorrang vor weiter entfernten Gemeinden. Damit beginnen die Arbeiten im Schutzkonzept Süd (Phase 2) im Raum Opfikon/Wallisellen sowie Zürich Nord/Schwamendingen und werden in Richtung Dübendorf/Pfannenstiel fortgesetzt. Die südliche Perimetergrenze verläuft etwa auf der Höhe «Forch».

Das hängt vom Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung ab und kann deshalb nicht generell beantwortet werden. Im Regelfall erfolgt die Umsetzung der Massnahme wenige Wochen nach der Einwilligung des Eigentümers.

Mit Ausnahme von Massnahmen, die über den angebotenen Standard hinausgehen, werden sämtliche Kosten durch die Flughafen Zürich AG übernommen.

Die Flughafen Zürich AG hat einen Info-Container eingerichtet. Standort und Öffnungszeiten des Info-Containers werden der Eigentümerschaft mit einem Informationsschreiben kommuniziert. Fachleute erläutern die Massnahmen und stehen für die Beantwortung von Fragen bereit. Ausserdem verfügen die Planerinnen und Planer zu Demonstrationszwecken über ein Mustergerät.

Das Resultat der Ausschreibung liegt vor, bevor wir der Eigentümerschaft die Produkte anbieten. D.h. Sie entscheiden sich für das Produkt, das schliesslich tatsächlich zum Einsatz kommt.

Das für Dachfenster verwendete Gerät hängt von der Konstruktion des jeweiligen Dachfensters ab. Details zur Installation werden im Rahmen der Projektierungsarbeiten mit Ihnen besprochen.

Mit der Bau- und Montage-Abnahme geht das Eigentum an den Geräten an die Liegenschaftsbesitzer über. Die Eigentümerschaft wird von den Lieferanten in die Bedienung der Geräte eingeführt.

Wir rechnen für die Ausführung der Arbeiten an einer Wohnung bzw. an einem Einfamilienhaus mit einem Arbeitstag.

Bei Bauarbeiten lässt sich eine gewisse Staubbildung nicht vermeiden. Bitte Schützen Sie empfindliche Gegenstände und decken Sie sie ab. Die von der Flughafen Zürich AG beauftragten Unternehmer entsorgen die Bauabfälle und reinigen den Arbeitsbereich nach Abschluss der Arbeiten. Andere Umtriebe aus der Umsetzung der Massnahmen sind zumutbar und werden nicht erstattet.

Es gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren.

Der Schalldämmlüfter verfügt standardmässig über einen Grobstaubfilter.

Wir bieten standardmässig Geräte ohne Wärmerückgewinnung an. Diese erzielen hinsichtlich der Versorgung mit Frischluft mindestens den gleichen Effekt, wie wenn das Fenster geöffnet wäre.

Geräte mit Wärmerückgewinnung führen nicht kalte, sondern angewärmte Luft in den Raum. Solche Gerätetypen können eingebaut werden. Die Eigentümerschaft trägt die Mehrkosten. Diese setzen sich aus dem Gerätepreis und der Installation zusammen. Eine ungefähre Angabe des Mehrpreises kann im Rahmen der Umsetzung in Ihrer Gemeinde gemacht werden. Der Aufwand für die Installation hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Mit der Abnahme der Installationen nach Vollendung der Arbeiten geht das Eigentum an den Geräten mit allen Rechten und Pflichten an den Liegenschaftsbesitzer/die Liegenschaftsbesitzerin über.

Die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schallschutz werden einmalig finanziert.

Sofern sich das Gerät in einem Schlafzimmer befindet, es unsere Anforderungen an den Schallschutz erfüllt und noch funktionstüchtig ist, kann eine Rückerstattung infrage kommen. Der allfällig rückerstattete Betrag richtet sich nach den Kosten einer Standardinstallation im Schutzkonzept Süd.

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