Worum geht es

Das Schutzkonzept Süd soll Menschen, welche von morgendlichen Südanflügen betroffen sind, vor Aufwachreaktionen schützen. Das Schutzkonzept Süd ist nicht mit dem Schallschutzprogramm Flughafen Zürich zu verwechseln, das vor übermässigem Lärm gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes schützt.

Schutzkonzept Süd

Im Jahr 2003 erliess Deutschland Massnahmen zur Beschränkung der An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Staatsgebiet (Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung [DVO]). Um den flugplanmässigen Betrieb aufrecht erhalten zu können, musste der Flughafen in der Folge am frühen Morgen statt aus dem Norden aus Süden angeflogen werden. Dieses Anflugverfahren wird im sogenannten vorläufigen Betriebsreglement (vBR) beschrieben. Mit Urteil des Bundesgerichts vom 22. Dezember 2010 erwuchs dem vBR Rechtskraft.

Die Anflüge aus Süden überschreiten keine gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte. Sie können aber bei geöffneten Fenstern zu Aufwachreaktionen führen. Es wurden deshalb Massnahmen definiert, welche in der Stunde zwischen sechs Uhr und sieben Uhr früh vor solchen Aufwachreaktionen schützen. Die Flughafen Zürich AG setzt diese Massnahmen unter dem Titel Schutzkonzept Süd um.

Ein Flugzeug im Landeanflug

Schallschutzprogramm Flughafen Zürich

Das Schallschutzprogramm unterscheidet sich vom Schutzkonzept Süd. Es bezweckt generell den Schutz der Bevölkerung rund um den Flughafen vor übermässigem Fluglärm. Als übermässig gilt Lärm, wenn die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgesetzten Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten sind. An den betroffenen Liegenschaften sind in lärmempfindlichen Räumen Schallschutzmassnahmen zu ergreifen. Darunter ist gemäss LSV der Einbau von Schallschutzfenstern zu verstehen.

Übersichtskarte Perimeter Schutzkonzept Süd

Der Perimeter des Schutzkonzepts Süd basiert nicht auf gemessenen, sondern auf durch die Eidgenössische Materialprüfanstalt (EMPA) berechneten Daten. Die Berechnungen stützen sich auf eine Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Perimeter, in dem Massnahmen zum Schutz vor Aufwachreaktion zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr ergriffen werden

Perimeter, in dem Massnahmen zum Schutz vor Aufwachreaktion zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr ergriffen werden

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