Grundlagen & Ziele
Das Schutzkonzept Süd soll die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen schützen. Dessen Umsetzung umfasst zwei Phasen.
Phase 1: Sofortmassnahmen
Als Auflage zum vorläufigen Betriebsreglement (vBR) erhielt die Flughafen Zürich AG den Auftrag, Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Südanflüge vor Aufwachreaktionen bei Landungen zwischen sechs und sieben Uhr zu schützen. Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes liefert hierzu keine rechtliche Handhabe. Als Grundlage für die Definition eines Perimeters, innerhalb dessen Aufwachreaktionen auftreten können, zog die Flughafen Zürich AG deshalb den sogenannten «Dachziegelklammerungssektor» herbei. Der „Dachziegelklammerungssektor“ bezeichnet das Gebiet, in dem bei Bedarf die Ziegel auf Hausdächern mittels Klammern gegen die Wirkung von Randwirbelschleppen landender Flugzeuge gesichert werden. Die Flughafen Zürich AG plante und realisierte in diesem Perimeter in den Jahren 2016 und 2018 den Einbau von Schalldämmlüftern und zeitschaltuhrgesteuerten Fensterschliessmechanismen unter dem Titel Schutzkonzept Süd (Phase 1).
Phase 2: Verfügung BAZL
Mit den morgendlichen Südanflügen sind gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes keine Lärmgrenzwerte überschritten. Das BAZL genehmigte indessen mit Verfügung vom 19. November 2021 den Perimeter, in welchem bei Anflügen zwischen sechs und sieben Uhr morgens Aufwachreaktionen auftreten können. Dieser stützt sich auf akustische Kriterien. Weil solche für die Schweiz fehlten, lehnte man sich bei der Umsetzung an das Deutsche Fluglärmgesetz an. Gegenüber diesem wurden in der Schweiz die Anforderungen verschärft. Gestützt auf diese Definition wurde der Perimeter für das Schutzkonzept Süd (Phase 2) entwickelt.
Massnahmen
Für viele Menschen unterstützt Frischluft im Schlafzimmer die Schlafqualität. Sie schlafen deshalb bei offenem Fenster. Morgendliche Anflüge können indes bei offenem Fenster zu Aufwachreaktionen führen.
Die Flughafen Zürich AG bietet zwei Optionen, um die Frischluftzufuhr in Schlafräumen sicherzustellen: Zum einen können Schalldämmlüfter, zum anderen zeitschaltuhrgesteuerte Fensterschliessmechanismen eingesetzt werden. Erstere führen dem Schlafraum während der Nacht aktiv Frischluft zu, das Fenster kann geschlossen bleiben. Letztere erlauben bei leicht geöffnetem Fenster die passive Lüftung des Schlafraums während der Nacht und schliessen das Fenster automatisch, bevor am Morgen die ersten Flugzeuge landen.
Anspruch auf Massnahmen
Anforderungen und Rahmenbedingungen
Damit Massnahmen im Rahmen des Schutzkonzepts Süd an einer Liegenschaft umgesetzt werden können, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
Die Liegenschaft liegt im Perimeter des Schutzkonzepts Süd.
Das Baugesuch für die Liegenschaft wurde vor dem 23. Dezember 2010 eingereicht (siehe Erläuterungen unter «Stichtag»).
Die Liegenschaft verfügt über Schlafräume (siehe Erläuterungen unter «Schlafraum»), d.h. es handelt sich um ein Wohnhaus oder um eine Liegenschaft mit Wohnanteil (z.B. Abwartswohnung o.ä.).
In der Liegenschaft wurden weder durch das Schutzkonzept Süd (Phase 1) noch durch das Schallschutzprogramm Flughafen Zürich Schalldämmlüfter oder Fensterschliessmechanismen eingebaut.
Stichtag:
Schlafräume, für die vor Bekanntwerden des Bundesgerichtsentscheides in dieser Sache (BGE 1C_58/2010), d.h. vor dem 23. Dezember 2010 ein Baugesuch eingereicht wurde, können von den angebotenen Massnahmen profitieren.
Schlafraum:
Als Schlafraum gilt ein Raum, der üblicherweise als Schlafraum genutzt wird und für diesen Zweck bewilligt wurde. Darüber hinaus ist ein Schlafraum abschliessbar und bietet genügend Platz für eine geeignete Möblierung.
Dauer des Angebots
Die Flughafen Zürich AG bietet der Eigentümerschaft die Massnahmen im Rahmen des Schutzkonzepts Süd an. Diese gibt ihre Einwilligung für die Realisierung der Massnahmen mittels Antworttalon oder Formular auf der Internetseite. Willigt die Eigentümerschaft nicht ein, verzichtet sie auf die Massnahmen im Rahmen des Schutzkonzepts Süd.
Verantwortlichkeiten
Organisation
Die Flughafen Zürich AG setzt das Schutzkonzept Süd um. Das Vorhaben wird durch die Projektleitung «Schallschutz Flughafen Zürich» geführt.
Finanzierung
Die Flughafen Zürich AG finanziert alle Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schallschutz über den «Airport Zurich Noise Fund» (AZNF).
Für die Eigentümerschaft entstehen aus der Realisierung des Schutzkonzepts Süd keine Kosten. Von der Eigentümerschaft ausgelöste Aufwendungen, die über den angebotenen Grundstandard hinausgehen, gehen jedoch zu deren Lasten.